Honorar
Die Vergütung erfolgt entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Die Abrechnung kann mit allen Rechtschutzversicherungen vorgenommen werden
oder gegebenenfalls nach privater Vereinbarung.
Bei der Erstberatung wird das Honorar nach voraussichtlichem Zeitaufwand im voraus vereinbart (ab ca. 80 Euro).
Weitergehende Kosten werden in jedem Fall gesondert besprochen.