Arztrecht und Arzthaftungsrecht
In den Bereich Arztrecht und Arzthaftungsrecht fallen insbesondere Fragen in bezug auf:
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Kunstfehler (fehlerhafte Behandlung)
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Aufklärung (fehlerhafte oder fehlende Aufklärung)
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Verjährung (wichtig dabei ist der Zeitpunkt der Kenntnis des Fehlers)
Die Anzahl der gemeldeten Behandlungsfehler hat sich in den vergangenen Jahren stetig erhöht. Entsprechend steigt die Anzahl der Haftungsprozesse, so dass eine Beratung und Vertretung durch einen erfahrenen Anwalt wichtig ist.
Fehlerhafte Behandlung
Es geht meist zunächst um eine fehlerhafte Behandlung, die im übrigen regelmäßig als Körperverletzung zu werten ist.
Der Arzt schuldet zwar keinen Erfolg, aber dennoch eine Behandlung, die dem sichersten Weg und dem aktuellen medizinischen Behandlungsstandard entspricht.
Fehlerhafte oder fehlende Aufklärung
Daneben ist auch eine ausreichende Aufklärung notwendig. Eine unterlassene oder fehlerhafte Aufklärung kann für sich allein schon haftungsbegründend sein. Hierbei ist wichtig, dass die Aufklärung rechtzeitig erfolgt, d.h. nicht erst am Tag der Operation, damit genügend Zeit zur Überlegung verbleibt oder um eine zweite Meinung einzuholen.
Besonders hohe Anforderungen an eine umfassende Aufklärung werden bei Schönheitsoperationen gestellt: z.B. bei Fettabsaugung, Botox-Spritzen etc.
Verjährung
Letztlich spielt auch die Verjährungsfrage eine Rolle. Hierbei kommt es in der Regel nicht auf starre Fristen an, sondern auf den Zeitpunkt der Kenntnisnahme des medizinischen Schädigungszusammenhangs.