Sie suchen einen erfahrenen Anwalt im Bereich Arzthaftungsrecht, Arztrecht und Medizinrecht?
Die Kanzlei Trutz W. Orthmann in Leimen bei Heidelberg verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Bereich Arzthaftung, Arztrecht und Medizinrecht. Sie bietet Beratung und Vertretung nicht nur im Rhein-Neckar-Raum Heidelberg / Mannheim / Ludwigshafen sondern bundesweit.
Waffengleichheit im Arzthaftungsrecht bzw. Medizinrecht?
Einer US-amerikanischen Studie des Institute of Medicine der National Academy of Science aus dem Jahre 2000 zufolge sind in den USA bis zu 120 000 Menschen im Jahr durch klinische und medizinische Fehlbehandlungen gestorben. Das sind mehr als durch Verkehrsunfälle, Brustkrebs oder Aids ums Leben kommen. Bei einer Umrechnung dieser Zahlen auf die Situation in Deutschland – was durchaus zulässig ist bei dem Standard der Versorgung – würden im Jahr etwa 30 000 Menschen durch das Medizinsystem selbst zu Tode kommen.
Der Arzt schuldet nicht den Erfolg
Nach unserem Rechtssystem schuldet ein behandelnder Arzt, sei es ein Allgemeinarzt oder einer der 41 verschiedenen Fachärzte oder ein hochspezialisierter Chirurg in einer Fachklinik, nicht den Erfolg einer Heilbehandlung, sondern der Arzt schuldet ausschließlich die sachgerechte Durchführung der Behandlung, das heißt, die berufsfachlich gebotene Sorgfalt.
Sollte trotzdem einmal ein Fehler unterlaufen – in welchem Berufsfeld gäbe es das nicht? - so ist der Patient meist überfordert, die Sachlage medizinisch und juristisch zu überschauen. Hier ist er auf fachkundigen Rat angewiesen. Er benötigt einen Gesprächspartner, der in gleicher Augenhöhe mit ihm den Fall durchleuchtet.
Ein besonnener und erfahrener Anwalt wird niemals „Öl ins Feuer schütten“, indem er sofort zur strafrechtlichen Verfolgung rät oder zu große Erwartungen schürt. Sinnvoll ist oftmals eine vorgerichtliche Auseinandersetzung, meist mit den Versicherern des betreffenden Arztes oder der betreffenden Klinik.
Weiterhin gibt es Gutachter- und Schlichtungsstellen, die ebenfalls durch den Anwalt ausgesucht und eingeschaltet werden können.
Konflikte lösen
Sollte danach immer noch keine Konfliktlösung vorliegen, hilft nur der Gang zu Gericht. Hier besteht dann die Möglichkeit, durch neutrale Gutachter die Behandlung überprüfen zu lassen.
Die Rechtsprechung hat im Laufe der letzten Jahre zugunsten des medizinischen Laien Waffengleichheit vor Gericht geschaffen. Es geht bei Arzthaftungs- und Medizinrechtsfragen nicht immer nur um Schmerzensgeld, sondern auch um weiterführende Schäden: Pflegegeld, Verdienstausfall, Berufsausfall, Haushaltsführungskosten. Ein Beispiel: Geburtshilfefehler. Das behinderte Kind bekam Pflegekosten von monatlich 5000 Euro zugesprochen. Derlei Prozesse sind langwierig.
Ein Anwalt, der für Waffengleichheit im Falle einer juristischen Auseinandersetzung sorgt, ist hilfreich.
Trutz W. Orthmann,
Rechtsanwalt